Zentralbetriebsrat - Betriebsrat
Der Zentralbetriebsrat/Betriebsrat ist eine gesetzliche Interessensvertretung. Er vertritt alle ArbeitnehmerInnen und unterstützt Arbeitgeber bei der Erfüllung des jeweiligen Betriebszweckes. Er ist das Bindeglied zwischen MitarbeiterInnen und der Geschäftsführung und verfolgt das Ziel, einen Interessensausgleich herzustellen.
Für Kollektivvertragsbedienstete ist der Betriebsrat für ALLE Angelegenheiten zuständig.
Für zugewiesene Gemeindebedienstete ist der Betriebsrat vor allem in Angelegenheiten des Arbeitnehmerschutzes sowie in Fragen des Arbeitszeitrechtes zuständig.
Zentralbetriebsrat - ZBR
· Einhaltung von Gesetzen
· Abschlüsse von Betriebsvereinbarungen (Arbeitszeiten, Datenschutz und sonstiges)
· Beschlüsse bei personellen Angelegenheiten wie z.B. Versetzungen, Kündigungen.....
der ZBR kann dabei
- Zustimmen, dies passiert wenn es zugunsten dem MA geht,
- Stillschweigen bedeutet bei Kündigungen, dass das Klagsrecht sofort auf die AN übergeht, beim
- Einspruch muss erst ein Klagsverzicht des BR erfolgen.
Betriebsratskörperschaften der Wiener Linien (BR)
Der Betriebsrat achtet darauf, dass
Kollektivverträge, Betriebsvereinbarungen und sonstiger arbeitsrechtlicher Vereinbarungen eingehalten werden.
Weitere Aufgaben:
- Vertritt die Interessen der MitarbeiterInnen im Betrieb, unterstützt und berät sie
- Kontrolle von Gehaltsauszahlungen und Einhaltungen des Arbeitsrechtes
- Vorschlags- und Beratungsrecht in allen Angelegenheiten der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes
- Mitspracherecht bei der Gestaltung der Arbeitsplätze
- Zustimmungsrecht bei geplanten Versetzungen, die zu einer Verschlechterung führen
- Recht zu Kündigungen und Entlassungen Stellung zu nehmen und diese bei Gericht anzufechten
- Vorbereitung von KV-Forderungen nach den Bedürfnissen der Belegschaft
und vieles mehr!